Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auftragserteilung und Angebot
Vereinbarungen zwischen Andreas Pichelmayer (in Folge kurz DJ Andy) und dem Auftraggeber kommen nur durch schriftliche Vereinbarung zustande. Diese Vereinbarung wird nur rechtskräftig, wenn beide Seiten diese unterschrieben haben.
Falls nicht anders angegeben, sind Angebote 14 Tage ab Absendung per Email gültig. Danach steht es DJ Andy frei entweder vom Angebot zurückzutreten oder das Angebot zu ändern.
Zahlungsbedingungen
Mit der Buchung ist eine Anzahlung von € 200,- (zweihundert Euro) fällig. Der Rest ist am Abend nach der Veranstaltung bzw. nach dem Auftritt in bar zu bezahlen. Bei Nichtbezahlung der Anzahlung innerhalb von 8 Tagen nach der beidseitigen Unterfertigung der Vereinbarung kann DJ Andy vom Vertrag ohne Kosten zurücktreten. Es kann auch eine schriftliche Fristverlängerung vereinbart werden.
Storno und Rücktritt
Bei Absage durch den Veranstalter (Auftraggeber) ist eine Stornoquote von 100% fällig. Sofern zutreffend, gelten für private Buchungen andere Bestimmungen, wie das kostenlose 14-tägige Rücktrittsrecht. Für gewerbliche Veranstalter gilt dieses Rücktrittsrecht nicht und es ist auf jeden Fall vom ersten Tag an die Stornogebühr von 100% zu bezahlen.
Für einen Rücktritt innerhalb von 14 Tagen laut FAGG verwenden Sie bitte dieses Formular: Rücktrittserklärung
Reisekosten, Nächtigung, Verpflegung
Bei den Pauschalpaketen (werden im Angebot ausdrücklich so benannt) gibt es keine Reise- oder Nächtigungskosten. Bei allen anderen Formen von Buchungen werden die amtlichen Sätze für Kilometergeld, Taggeld sowie Nächtigungskosten verrechnet. In diesem Fall enthält die festgelegte Gage nur die Entschädigung für den Auftritt und die vereinbarte Stundenanzahl dafür. Wenn eine Nächtigungsmöglichkeit (und dafür keine Nächtigungskosten bezahlt werden) gestellt wird, so hat diese folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Einbettzimmer mit Dusche und WC – nicht auf dem Gang, sondern im Zimmer.
Der Veranstalter bzw. Auftraggeber hat für folgende Verpflegung vor Ort zu sorgen oder die Kosten dafür zu übernehmen: 1 x warmes Essen (keine Snacks, Pizzen oder ähnliches Convenience Food), Kaffee und Mineralwasser ohne Einschränkung.
Haftung
Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die durch Gäste, Personal oder andere Personen zustande kommen. Das gilt insbesondere für die technischen Geräte. Wenn DJ Andy oder sein Equipment gefährdet sind, so kann er die Darbietung solange unterbrechen, bis eine gefahrenfreie Fortsetzung durch den Veranstalter wiederhergestellt ist. Wenn es zu einem Abbruch kommt, so bekommt DJ Andy trotzdem die volle Gage.
Steuern und Abgaben
Alle Abgaben und Steuern, die durch die Darbietung anfallen, wie AKM, Vergnügungssteuern etc., werden vom Veranstalter getragen. Bei Pauschalpaketen sind die persönlichen Steuern und Abgaben von DJ Andy bereits enthalten. Bei allen anderen Buchungen ist die Situation jeweils extra zu bewerten und eventuelle Abgaben und Steuern sind vom Veranstalter bzw. Auftraggeber zu tragen und auch die notwendigen Anmeldungen vorzunehmen, darunter fallen z.B. Anmeldungen bei der GKK und Abfuhr der Abageben an das Finanzamt. Wenn nicht alle Punkte eines Werkvertrages erfüllt werden, so ist im Zweifelsfalle davon auszugehen, dass es sich um ein Angestelltenverhältnis handelt.
Nebenabreden
Es gelten nur die Vereinbarungen des Vertrages zum Zeitpunkt der Unterschrift und die Punkte der hier angeführten AGB. Alle anderen bzw. späteren Vereinbarungen haben in schriftlicher Form zu erfolgen und sind nur rechtskräftig, wenn sie von beiden Seiten unterschrieben sind.
Über den Inhalt der Vereinbarungen wird Stillschweigen vereinbart. Bei Bruch dieses Stillschweigens ist eine Konventionalstrafe in der Höhe von 100% der vereinbarten Tagesgage zu bezahlen.
Sollte sich die Adresse eines der Vertragspartner ändern, so ist diese Änderung innerhalb von 8 Tagen dem anderen Vertragspartner zur Kenntnis zu bringen.
Weisungsgebundenheit
Bei allen Pauschalpaketen ist DJ Andy frei in der Gestaltung und in der Auswahl des Equipments. In diesem Fall hat DJ Andy auf jeden Fall alle technischen Geräte wie Licht- und Tonanlage mit, so dass nur ein Stromanschluss und eine Fläche von mindestens 4 m² notwendig ist. In allen anderen Fällen ist das besonders zu vereinbaren.
Wenn gewünscht wird, dass das technische Equipment vor Ort verwendet wird, so bedarf es einer Sondervereinbarung im Vertrag. In diesem Fall ist auch ein Technikrider bis 2 Tage vor der Veranstaltung zu übermitteln. Wenn dieser nicht geschickt wird oder fehlerhaft ist, so kann DJ Andy vor Ort eine Herstellung eines passenden Zustandes verlangen, damit die Veranstaltung durchgeführt werden kann. Sollte das nicht möglich sein, so steht es DJ Andy frei, vor Ort zu entscheiden, ob er auftritt. Sollte die Technik mangelhaft oder nicht vollständig sein, so steht DJ Andy trotzdem die volle Gage zu.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird Fürstenfeld vereinbart. Bei privaten Auftraggebern ist es der jeweilige Gerichtsstand. Es gilt Österreichisches Recht.
Sollten Teile der schriftlichen Vereinbarung oder dieser AGB nicht rechtswirksam sein, so bleiben die anderen Bestandteile trotzdem gültig. Bei einem eventuellen Zahlungsverzug werden 10% Zinsen p.a. vereinbart.
Diese AGB sind ab 1. März 2022 gültig und gelten bis auf Widerruf.
Diese AGB gelten für die Dienstleistungen von Hochzeits-DJ Andy, Andreas Pichelmayer, Penzendorf 37, 8230 Greinbach, Telefon 0660/5145140